Beurteilungswerte

Zur Bewertung der Luftqualität existieren eine Reihe von Beurteilungswerten, die im Hinblick auf die jeweilige Komponente, den Zeitbezug sowie das entsprechende Schutzgut (z. B. Gesundheitsschutz des Menschen, Pflanzen und Tiere, Böden, Wasser) zu differenzieren sind. Je nach Ursprung der Beurteilungswerte existieren Immissionswerte, Grenzwerte, Zielwerte sowie Schwellenwerte für die einzelnen Stoffe.

Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über ausgewählte, wichtige Immissionswerte zum Gesundheitsschutz, die zur Beurteilung der Luftqualität in verschiedenen Vorschriften und Richtlinien festgelegt sind. Maßgeblich ist derzeit insbesondere die 39. BImSchV (in Kraft seit August 2010), in der eine Reihe von EU-Richtlinien national umgesetzt sind. Die 22. BImSchV sowie die 33. BImSchV, die bislang gültig waren, wurden inhaltlich weitestgehend in die aktuelle 39. BImSchV integriert und verlieren mit Inkrafttreten der 39. BImSchV ihre Gültigkeit.

Weitergehende Informationen zu Beurteilungswerten, wie beispielsweise weitere Beurteilungswerte zum Gesundheitsschutz, Beurteilungswerte wichtiger Luftschadstoffe für Genehmigungsverfahren sowie detaillierte Information zu den EU-Luftqualitätsrichtlinien inkl. der geltenden Toleranzmargen und Übergangsfrist finden Sie auf den → Internetseiten des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) NRW.

Folgende Tabelle ist auf mobilen Geräten mit Touchgesten scrollbar.

Komponente/Zeitbezug Bemerkungen Beurteilungswerte Vorschrift/Richtlinie
Partikel PM10      
Jahresmittel
Tagesmittel
Grenzwert seit 2005
Grenzwert seit 2005
40 µg/m³
50 µg/m³ / 35 mal im Jahr
39. BImSchV (2008/50/EG), TA Luft
39. BImSchV (2008/50/EG), TA Luft
Partikel PM2,5      
Jahresmittel Grenzwert seit 2015 25 µg/m³ 39. BImSchV (2008/50/EG), TA Luft
Stickstoffdioxid NO2      
Jahresmittel
Stundenmittel
Stundenmittel (3h)
Grenzwert seit 2010
Grenzwert seit 2010
Alarmwert 2)
40 µg/m³
200 µg/m³/18 mal im Jahr
400 µg/m³
39. BImSchV (2008/50/EG), TA Luft
39. BImSchV (2008/50/EG), TA Luft
39. BImSchV (2008/50/EG)
Schwefeldioxid SO2      
Jahresmittel
Tagesmittel
Stundenwert
Stundenwert (3h)
Alarmwert 2) 50 µg/m³
125 µg/m³ / 3 mal im Jahr
350 µg/m³ / 24 mal im Jahr
500 µg/m³
TA Luft
39. BImSchV (2008/50/EG), TA Luft
39. BImSchV (2008/50/EG), TA Luft
39. BImSchV (2008/50/EG)
Ozon O3      
Achtstundenwert
Einstundenwert
Einstundenwert
Zielwert seit 2010
Informationsschwelle
Alarmschwelle
120 µg/m³ / an 25 Tagen
180 µg/m³
240 µg/m³
39. BImSchV (2008/50/EG)
39. BImSchV (2008/50/EG)
39. BImSchV (2008/50/EG)
Kohlenmonoxid CO      
Achtstundenwert   10 mg/m³ 39. BImSchV (2008/50/EG)

2) an drei aufeinanderfolgenden Stunden